Wenn Sie meine Leistungen in Anspruch nehmen, stelle ich Ihnen diese als Selbstzahler in Rechnung. Denn in der Regel übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht, da Heilpraktikerleistungen nicht vom System der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich daher bitte eigenständig vor Aufnahme der ersten Therapiesitzung bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie privat krankenversichert mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigt sind, kann es sein, dass Sie einen Erstattungsanspruch Ihrer Kosten gegenüber Ihrer Versicherung / Ihrem Beihilfeträger haben. Dieser ist vor Beginn der Behandlung von Ihnen eigenständig abzuklären. Denn die Liquidation von Heilpraktikerleistungen ist nicht immer einfach, da die einzelnen Kostenträger Leistungen in unterschiedlicher Höhe erstatten. Beihilfe, Bundesbeihilfe, Postbeamtenkrankenkasse, Privat- und Zusatzversicherungen bieten oftmals unterschiedliche Tarife an, die selbst innerhalb einer Versicherung differieren können.
Mein Honoraranspruch ist daher unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung und bei daraus entstehenden Differenzen in voller Höhe von Ihnen zu begleichen. Darüber hinaus haben Sie das Erstattungsverfahren mit Ihrer Krankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen.