Zunächst möchte ich Ihnen mein tiefes Mitgefühl aussprechen und gleichzeitig Möglichkeiten aufzeigen, die Ihnen in Ihrer gegenwärtigen Situation durchaus helfen können. Gern unterstützen das Team des Thüringer Kinderhospizdienstes und ich Sie in dieser keineswegs einfachen Zeit.
Erste Anlaufstelle ist die Geburtsstation Ihrer gewählten Klinik.Dem dort
ärztlichen und pflegerischen Personal ist unser Angebot im Unstrut-Hainich-Kreis durchaus bekannt.
Das erste und das letzte Bild vom Sternenkinderfotografen Kai Platte
Informationen zum Verbleib Ihres Kindes:
Bis zu einem Gewicht von 500g besteht in Thüringen keine gesetzliche Bestattungspflicht. Auf Wunsch wird Ihr Kind nach der stillen Geburt zunächst in die örtliche Pathologie gebracht und verbleibt dort bis zu dem mit Ihnen vereinbarten Termin für die Beerdigung auf dem Sternenkindergrabfeld in Mühlhausen. Wir arbeiten hierfür mit einem örtlichen Bestatter zusammen, der die gesetzlichen Regelungen im Blick hat. Darüber hinaus bettet er ehrenamtlich Ihr Sternenkind sanft für seine letzte Reise und bringt es am Tag der Trauerfeier für das Begräbnis zum Friedhof.
Wir
Bitte wenden Sie sich im Fall einer (absehbaren) stillen Geburt vertrauensvoll an Frau Jana Schmidt vom Thüringer Kinderhospizdienst (Regionalbüro Mühlhausen) unter: 0151 - 61314307 oder per Email an: jana.schmidt@thueringer-kinderhospizdienst.de.
Bei einem Geburtsgewicht über 500g besteht hingegen im genannten Bundesland eine Bestattungspflicht. Folglich beauftragen Sie nach der stillen Geburt ein von Ihnen selbst gewähltes Bestattungsinstitut, welches das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmt.