Als Selbstzahler:in profitieren Sie durch:
- keine langen Wartezeiten für einen Termin
- Möglichkeit der Überbrückung bis zu einer von der Krankenkasse finanzierten Psychotherapie bei
niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeut:innen
- flexiblere Rahmenbedingungen und Methodenvielfalt
- keine Bindung an die Vorgaben der Krankenkasse bezüglich Anzahl, Länge und Frequenz der
Sitzungen
- Schutz der Privatsphäre, denn es erfolgt über den Inhalt der Therapie keine
aktenkundige Information an Dritte (v.a. was die Diagnosen und die Intensität Ihrer psychotherapeutischen Konsultation angeht)
- Formalitäten spielen also eine kleinere Rolle, z.B. bei Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- und
Krankenzusatzversicherungen oder wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen.
Sie können den vorab geschlossenen Behandlungsvertrag und damit auch die Therapie jederzeit ohne Angabe von
Gründen beenden. In diesem Falle ist es jedoch wünschenswert, die Behandlung in beiderseitigem Interesse mit einer letzten
Abschlusssitzung in guter Weise abzuschließen.